Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vormerkung
An von EVA WEEBER mum & more angebotenen Kursen, Workshops und anderen Veranstaltungen dürfen nur verbindlich angemeldete Teilnehmer teilhaben
§ 1 Vertragsschluss im Kursraum
Der Vertrag, der zur Teilnahme berechtigt, kommt im Kursraum zustande soweit die Teilnehmerin (die Nutzerin des Trainingsangebots) das unterzeichnete Buchungsformulars übergibt und bestätigt das Unternehmen EVA WEEBER – mum & more fitness diese Buchung mit einer Buchungsbestätigung bestätigt. Der Vertrag bezieht sich auf das in der Buchungsbestätigung beschriebene Trainingsangebot. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Datum und endet am Ende des Trainingsangebots, dessen Termine in der Buchungsbestätigung vermerkt sind. Für diesen Vertrag gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
§ 2 Geltung des Trainingsangebots
Das Trainingsangebot von EVA WEEBER – mum & more fitness ist ein präventives Fitness- und Gesundheitsangebot, es werden keine Krankheiten oder sonstige Schädigungen behandelt. Im Rahmen des Trainings werden Informationen vermittelt, wie man durch gesundheitsorientiertes Verhalten im Alltag gesundheitlichen Schäden vorbeugen kann. Zudem beinhaltet das Angebot körperliches Training zur Kräftigung, Beweglichmachung und Entspannung des Bewegungsapparats im Sinne eines präventiven, moderaten Trainings. Das Training ersetzt nicht die ärztlich verordnete individuelle Therapie bei körperlichen Beschwerden. Die genauen Termine bzw. Zeitangaben sowie die konkreten Inhalte der gebuchten Kursreihe sind der Buchungsbestätigung zu entnehmen.
§ 3 Vertragsinhalt
EVA WEEBER – mum & more fitness verpflichtet sich, an den in der Buchungsbestätigung angegebenen Terminen das Trainingsangebot durchzuführen. Der Veranstaltungsort sowie die Inhalte des Trainingsangebots sind in der Buchungsbestätigung skizziert.
Kosten: Die Kosten sowie die in diesem Betrag enthaltenen Leistungen sind der zugehörigen Rechnung zu entnehmen.
Zahlungsmodalitäten: Die Vertragspartnerin verpflichtet sich, die im Buchungsformular vereinbarte Vergütung zu leisten, sie verpflichtet sich außerdem, die in der Rechnung vermerkte Zahlungsweise sowie das terminliche Zahlungsziel einzuhalten. Außerordentliche Zahlungsmodalitäten müssen mit
EVA WEEBER – mum & more fitness schriftlich vereinbart werden.
Gerät die Vertragspartnerin mit der Zahlung in Verzug, wird die Vertragspartnerin einmal kostenfrei an die Zahlung erinnert. Bleibt die Vertragspartnerin weiter mit der Zahlung im Rückstand, wird sie vom Trainingsangebot ausgeschlossen. Die Teilnahme am Trainingsangebot ist nur möglich, wenn die Zahlung der vereinbarten Gebühren erfolgt ist.
Krankenkassenbezuschussung: Einzelne Kursreihen können ggf. von der Krankenkasse der Vertragspartnerin bezuschusst werden. Die Entscheidung über die Bezuschussung bzw. die Höhe der Bezuschussung trifft die jeweilige Krankenkasse, EVA WEEBER – mum & more fitness ist bemüht, die Vertragspartnerin hinsichtlich der Bezuschussung zu unterstützen, jedoch hat sie auf die Entscheidung der Krankenkasse keinen direkten Einfluss.
§ 4 Kündigung des Vertrags
Sowohl EVA WEEBER – mum & more fitness als auch die Teilnehmerin können innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. In diesem Fall entstehen der Teilnehmerin keine Kosten bzw. es wird die bis dahin gezahlte Vergütung in voller Höhe von EVA WEEBER – mum & more fitness auf das Konto der Vertragspartnerin zurück überwiesen. Kündigt die Teilnehmerin kurzfristiger als 2 Wochen vor Beginn des Trainingsangebots, muss die Teilnehmerin 20% der Gebühren als Stornierungsgebühr bezahlen.
§ 5 Nicht-Erscheinen beim Trainingsangebot
Kann die Teilnehmerin aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht zu einem Termin des Trainingsangebots erscheinen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der anteiligen Gebühren. Im Sinne der Kundenzufriedenheit wird EVA WEEBER – mum & more fitness versuchen, das Nachholen eines versäumten Termins zu ermöglichen, ein Anspruch auf Nachholung eines oder mehrerer Termine besteht nicht.
§ 6 Ausfall und Absage des Trainingsangebots durch den Veranstalter
EVA WEEBER – mum & more fitness behält sich vor, ein Trainingsangebot wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder wegen Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen, in diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren, für die keine Leistungen erbracht wurden, ohne Abzug zurückerstattet. EVA WEEBER – mum & more fitness behält sich vor, einzelne Termine aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) abzusagen bzw. zu verschieben. Dies wird nur im äußersten Notfall geschehen. Hat die Teilnehmerin zum Zeitpunkt des Ersatztermins keine Zeit, wird EVA WEEBER – mum & more fitness die bis dahin von der Teilnehmerin gezahlten Beträge anteilig zurück überweisen. Darüber hinaus lehnt EVA WEEBER – mum & more fitness Schadensersatzansprüche aufgrund von Ausfall/Absage eines Trainingsangebots bzw. einzelner Termine.
§ 7 Haftung
EVA WEEBER – mum & more fitness haftet nicht für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände oder Geld, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. im Übrigen haftet EVA WEEBER – mum & more fitness bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von EVA WEEBER – mum & more fitness auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von EVA WEEBER – mum & more fitness.
§ 8 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht.
§ 9 Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, liegt der Gerichtsstand in Brackenheim. Stand der AGB: 12.2019